Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

O’BLOC und ihre Lieferanten sind bestrebt, dem Kunden einen nach dem Stand der Technik möglichst reibungslosen und professionellen Service zu bieten. Dazu bedient sich O’BLOC bewährter Technik sowie ausgewiesener Fachleute und Lieferanten (zusammen: "Lieferanten"), unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt. Dennoch kann O’BLOC keine Garantie für eine fehlerfreie oder unterbruchslose Erbringung der Dienstleistungen übernehmen oder rechtswidrige Eingriffe in das EDV-System oder eine missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte ausschliessen und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden daraus ab. Eine Haftung für Leistungen Dritter wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Der Kunde verwendet seine Hardware (inkl. Drucker), Betriebssoftware und Telekommunikationseinrichtungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf eigene Gefahr und Kosten. Der Kunde anerkennt, dass O’BLOC und seine Lieferanten/Lizenzgeber nicht verpflichtet sind, bestimmte Software zu unterstützen oder zu erhalten oder bestimmte Betriebsplattformen oder -systeme zu unterstützen oder deren Unterstützung in Zukunft aufrecht zu erhalten. O’BLOC lehnt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jede Haftung für Schäden am EDV-System des Kunden infolge Benutzung der Website oder einer Inanspruchnahme von Dienstleistungen ab.

 

Eintrittskarten

Der Kunde anerkennt, dass Rechte und Pflichten insbesondere aus der Bestellung von Tickets und/oder aus der Inanspruchnahme sonstiger, auf der Website angebotener Dienstleistungen ausschliesslich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden entstehen. Für Anliegen und Ansprüche jeder Art im Zusammenhang mit Veranstaltungen selbst, ausser in bezug auf die Abwicklung des Ticketkaufs, hat sich der Kunde direkt an den jeweiligen Veranstalter zu wenden.


Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung elektronisch geprüft. Eine Überprüfung der Berechtigung des Ticketvorweisers bleibt vorbehalten.


Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, mechanischen oder optischen Einwirkungen sowie sonstigen Beschädigungen etc. zu schützen. Der QR-Code muss maschinenlesbar sein. Beschädigte Tickets werden nicht ersetzt.

Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen etc. von Tickets ist nicht erlaubt. Auf diese oder andere Weise manipulierte Tickets sind nicht gültig.


Der Weiterverkauf von oder der Handel mit Tickets zum nicht-offiziellen Preis ist strikte untersagt. Derartig erworbene Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Bei entsprechendem Verdacht bleibt das Recht vorbehalten, die entsprechenden Tickets und/oder das Kundenkonto zu sperren, ohne dass eine Rückerstattung erfolgt.

Sofern das Ticket beim Zutritt nicht eingezogen wird, ist es bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen. Jeglicher Missbrauch mit Tickets ist untersagt. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung bleibt, nebst Verfall der Teilnahmeberechtigung, die Geltendmachung von Schadenersatz vorbehalten.

Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen. Bei Verschiebung einer Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Bei Programmänderungen oder durch Absage von einzelnen Athleten oder Attraktionen ist ein Umtausch oder Rückerstattung ausgeschlossen. Bei Absage der Veranstaltung ist eine Teil-Rückerstattung von maximal 80% gewährleistet.

 

Datenschutz

Der Kunde anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass O’BLOC und ihre Lieferanten im Zusammenhang mit Bereitstellung und Unterhalt der Website und der Erbringung von Dienstleistungen Kenntnis von Personendaten erhalten können. O’BLOC bemüht sich im gesetzlich gebotenen und kommerziell vertretbaren Rahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit. Auf der Homepage (www.obloc.ch) ist eine ausführliche Datenschutzerklärung der o'bloc AG hinterlegt.

 

Bedingungen für den Kletter-, Boulder – und Kursbetrieb sowie die Verkaufswand der o’bloc AG

1. Geltungsbereich 
Die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäfts-bedingungen werden Bestandteil des Vertrages zwischen den Nutzerinnen und Nutzern der Kletter-und Boulderhalle O’BLOC in Ostermundigen und der o’bloc AG, Ostermundigen, als Betreiberin dieser Kletter- und Boulderhalle.

Die o’bloc AG ist berechtigt, vorliegende AGB sowie die Hallenordnung jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden mit dem Aushang der aktualisierten AGB und der Hallenordnung in der Kletter- und Boulderhalle sowie der Aufschaltung auf der Homepage der o’bloc AG wirksam. Nutzerinnen und Nutzer können aus Änderungen keine Rechte ableiten.

2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande beim Kauf einer Eintrittskarte, der Buchung eines Kletterkurses oder beim Kauf eines Produkts der Verkaufswand. Die jeweils aktuelle Preisliste ist der Homepage zu entnehmen. Auf der Eintrittskarte wird ein Depot von CHF 10.00 auferlegt. Bei Kartenverlust verfällt der Anspruch auf Rückerstattung des Depots.

3. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind dem Aushang in der Kletter- und Boulderhalle und auf der Homepage zu entnehmen.

4. Abonnemente und Gutscheine
4.1 Abonnemente (Jahres-, Halbjahres, Abo+ etc.) sind persönlich und nicht übertragbar. Die jeweilige Gültigkeitsdauer beginnt ab dem Kaufdatum. Abonnemente können in ihrer Laufzeit weder zurückgenommen, noch geändert oder übertragen werden. Missbräuchlich verwendete Abonnemente, Gutscheine etc. führen zum sofortigen Entzug derselben und kann für den Eigentümer und Beteiligte zu einem Hallenverbot führen. Die o’bloc AG wird zudem ein straf- und zivilrechtliches Untersuchungsverfahren einleiten. Gutscheine sind maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

4.2 11er Karten sind übertragbar, können aber nicht einem Abonnement angerechnet werden.

4.3 Nutzerinnen und Nutzer mit einem 70 Minuten Eintritt bezahlen vor Ablauf von 70 Minuten einen ermässigten Einzeleintritt. Nach 70 Minuten verfällt der Anspruch auf Ermässigung.

4.4 Das Jahresabonnement PLUS enthält ein spezifisches Jahres- und Trainingsprogramm, beinhaltend 12 professionell geführte Schwerpunktkurse (walk-in-Kurse) à jeweils zwei Lektionen. Die Kurse müssen während dem Zeitraum des Jahresabonnements besucht werden und können nicht übertragen werden.

4.5 Die Geschäftsleitung kann in Ausnahmefällen (bspw. Schwangerschaft, Krankheit, Unfall, Auslandaufenthalte, usw.) ein Jahresabonnementsunterbruch von mind. 30 und max. 90 Tagen bewilligen. Es muss in jedem Fall vorgängigein entsprechender schriftlicher Nachweis erbracht werden (Arztzeugnis, Buchungsbestätigung, ...) Unterbrüche sind Ausnahmefälle. Für eine Unterbrechung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 75.- fällig.

4.6 Bei einem ermässigten Abonnement ist dem Hallenpersonal unaufgefordert der entsprechende Ausweis (bspw. Alterskontrolle, Vereinsmitgliedschaft etc.) vorzuweisen.

5. Sektorensperre
Für ausserordentliche Veranstaltungen/Ereignisse (bspw. Wettkämpfe, Events, Routenbau, Revisionen, Kurse, Reinigungen etc.) können Sektoren der Kletter- und Boulderhalle zeitweise für die freie Nutzung gesperrt oder eingeschränkt werden. Diese Sperren oder Einschränkungen führen nicht zu Ersatzansprüchen der Nutzerinnen und Nutzer.

6. Anforderungen, Verhalten und Haftung
Voraussetzung für die Nutzung der Kletter- und Boulderhalle O’BLOC ist ein guter körperlicher wie auch geistiger Allgemeinzustand. Aktive und passive Bewegungen müssen ohne körperliche Schäden ausgeführt werden können. 

Klettern und Bouldern sind gefährliche Sportarten und mit einem Restrisiko verbunden. Ein hohes Mass an Eigenverantwortung und Umsicht der Nutzerinnen und Nutzer wird erwartet. Das Klettern und Bouldern sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Kletter- und Boulderhalle O’BLOC erfolgt auf eigene Gefahr. Die o’bloc AG lehnt ausdrücklich jede Haftung ab. Es ist unbedingt den Benutzungs- und Sicherheitsrichtlinien sowie dem Personal Folge zu leisten.

Die o’bloc AG empfiehlt Wertgegenstände sicher zu verstauen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Für Verluste von Wertsachen, Kleidungsstücken, Fahrrädern etc. haftet die o’bloc AG nicht, insbesondere auch nicht für Verluste in den Garderobenkästen.

7. Auswärtige Kurse
Auswärtige Leiter, Ausbildner und Betreuer tragen für ihre Teilnehmer die volle Verantwortung und sind verpflichtet vor Beginn des Kurses an der Kasse das Formular „Sicherheitsstandards für auswärtige Kurse“ auszufüllen und zu unterzeichnen.

8. Garderobenkästen
Es ist möglich eine begrenzte Anzahl an Garderobenkästen für CHF 75.- pro Jahr zu mieten. Das Abschliessen des Garderobenkastens erfolgt mittels eines selber mitzubringenden Umhängeschlosses. Dem gemieteten Kasten ist Sorge zu tragen. Er muss nach einem Jahr leer und gereinigt zurückgegeben werden.
Für die übrigen Nutzerinnen und Nutzer stehen eine begrenzte Anzahl Münzpfandkästen zur Verfügung.

9. Liegengelassene Gegenstände und Flohmarkt
Auf dem Grundstück der Kletter- und Boulderhalle O’BLOC liegengelassene Gegenstände gelten nach drei Monaten als herrenlos. Die o’bloc AG ist berechtigt an diesen Sachen Eigentum zu begründen auf dem halbjährlich stattfindenden Flohmarkt zu veräussern.

10. Schadenersatz
Bei eventualvorsätzlich herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen behält sich die o’bloc AG vor, einen Schadenersatz einzufordern.

11. Datenschutz
Die für die Benutzerverwaltung anfallenden Daten von Nutzerinnen und Nutzern werden von der o‘bloc AG bearbeitet und registriert. Die Daten werden grundsätzlich nur für eigene Zwecke verwendet, soweit für Geschäftsbeziehungen erforderlich, können die Daten auch an Dritte weitergegeben werden. Bei nicht gesetzeskonformen Handlungen (Zahlungsrückstand, missbräuchliche Kartenverwendung etc.) durch Nutzerinnen/Nutzer oder durch Dritte, wird der Polizei sowie den gesetzlich vorgesehenen Stellen Meldung erstattet.

12. Prepay
Mittels der Eintrittskarte und dem dazugehörigen Geheim-PIN sind in der Kletter- und Boulderhalle O‘BLOC bargeldlose Prepayzahlungen möglich. Das Prepayguthaben wird nicht verzinst und ist auf einen Maximalbetrag von CHF 1‘500.00 limitiert. Eine Auszahlung von Prepayguthaben ist ausgeschlossen.

Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Eintrittskarten mit Prepaysystem sachgemäss zu nutzen, aufzubewahren und vor Missbrauch zu schützen. Bei Verlust der Karte oder bei der Vermutung eines Missbrauchs durch Dritte, ist der o’bloc AG unverzüglich schriftlich Meldung zu erstatten. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Karte übernimmt die o’bloc AG keine Haftung.

13. Kartenzahlungen
Für Zahlungen mittels Kreditkarten wird auf den ordentlichen Preis ein Zuschlag von 2.6 % erhoben. Ist eine Kartenzahlung (inkl. Prepayzahlung) aus technischen Gründen nicht möglich, kann die o’bloc AG diese im Einzelfall ablehnen.

14. Kurswesen
Für das Kurswesen können zusätzliche AGB gelten.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB oder aus anderen Gründen ergeben unterstehen schweizerischem Recht. Für alle Streitigkeiten gilt ausschliesslich der Gerichtsstand Bern.

 

Hallenordnung und Verhlatensregeln

Die Hallenordnung dient dem geordneten Alltag in der Boulder- und Kletterhalle O’BLOC in Ostermundigen.

 

Benutzungsrichtlinien

Der Kauf der Eintrittskarte und das Ausfüllen und Unterzeichnen des Registrierungsformulars sind Voraussetzungen für den Eintritt in die Boulder- und Kletterhalle. Hierbei gibt die Nutzerin/der Nutzer die Stufe der eigenen Fähigkeiten an und ist mit den AGB und der Hallenordnung einverstanden.

Minderjährigen unter 14 Jahren ist der Eintritt ohne Ausnahmebewilligung der Geschäftsleitung nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet. Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr brauchen die Unterschrift des Erziehungsberechtigten, um ohne Begleitung klettern zu dürfen.

Die Nutzerinnen und Nutzer werden vom Hallenpersonal nicht beaufsichtigt. Um Unfälle zu vermeiden und eine grösstmögliche Sicherheit zu erreichen sind Nutzerinnen und Nutzer angehalten einander gegenseitig zu kontrollieren, aufeinander Rücksicht zu nehmen und achtsam zu sein. Sie sind verpflichtet bei Unregelmässigkeiten Meldung direkt bei den Betroffenen oder beim Hallenpersonal zu erstatten.

Es darf ausschliesslich normgeprüftes (UIAA-geprüft, CE-geprüft etc.) Klettermaterial verwendet werden. Das Kletterseil muss mindestens 50 Meter langes  Einfachseil und für das Sportklettern bestimmt sein.

Aus hygienischen Gründen ist Barfuss Klettern, Bouldern oder Sichern nicht erlaubt. Zum Schutz der Boulder- und Kletterwände ist das Klettern in Bergschuhen, Hausschuhen oder Socken untersagt.

Es gilt in sämtlichen Räumlichkeiten der Boulder- und Kletterhalle O’BLOC Feuer- und Rauchverbot. Bei Ausbruch eines Brandes sind die Räumlichkeiten der Boulder- und Kletterhalle O’BLOC schnellstmöglich zu verlassen sowie die Feuerwehr zu alarmieren.

Haustiere jeglicher Art dürfen nicht in die Boulder- und Kletterhalle mitgebracht werden.

Das Klettern/Bouldern unter Einfluss von Alkohol und/oder anderen Drogen sowie unter bewusstseins- und reaktionsvermindernden Medikamenten ist strengstens verboten. Der Konsum von alkoholischen Getränken (im Bistro) ist erst nach dem Training gestattet. Für den Alkoholausschank gelten die gewerbepolizeilichen Richtlinien.

Bouldern (seilfreies Klettern in Absprunghöhe gesichert durch Absprungmatten) ist nur im Boulderbereich und den speziell dafür vorgesehenen Boulderwänden erlaubt. Die Absprungmatten im Boulderbereich dürfen nicht als Liege- oder Spielflächen verwendet werden. Erziehungs-berechtigte, Betreuende und Kursleitende sind für Ihre Kinder bzw. Teilnehmende verantwortlich. Das Abspringen muss geübt werden und stets kontrolliert erfolgen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist unabdingbar.

Den Anweisungen der Mitarbeitenden der Boulder- und Kletterhalle O’BLOC ist Folge zu leisten. Wer gegen vorliegende Hallenordnung und/oder Anweisungen des Personals verstösst, kann von der Benützung der Anlage ausgeschlossen werden. Bei Widerrechtlichen Handlungen durch Nutzerinnen und Nutzer ist das Personal verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintritts- oder Kursgeldes ist ausdrücklich ausgeschlossen bzw. das Abonnement kann entschädigungslos entzogen werden.

 

Sicherheitsrichtlinien

Bouldern und Klettern sind gefährliche Sportarten und mit einem Restrisiko verbunden. Ein hohes Mass an Eigenverantwortung und Umsicht der Nutzerinnen und Nutzer wird erwartet. Das Bouldern und Klettern sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Boulder- und Kletterhalle O’BLOC erfolgt auf eigene Gefahr. Die o’bloc AG lehnt ausdrücklich jede Haftung ab. 

Es ist zu beachten, dass Klettergriffe drehen oder abbrechen können. Mängel oder Schäden sind umgehend dem Hallenpersonal mitzuteilen. Manipulationen an Griffen, Tritten, Zwischensicherungen oder Umlenkpunkten erfolgen ausschliesslich durch das Hallenpersonal.

Nicht oder falsch erlernter Umgang mit dem Klettermaterial und der Sicherungstechnik gefährden das eigene Leben und auch die Gesundheit und das Leben Dritter. Eine qualifizierte Ausbildung unter der Leitung von fachkundigem Personal und ausreichend Erfahrung ist Voraussetzung für die Ausübung des Klettersports in der Boulder- und Kletterhalle O’BLOC.

Es müssen die Regeln Sicher kletternlaut Aushang in der Boulder- und Kletterhalle eingehalten werden. O’BLOC empfiehlt mit einem Halbautomaten zu sichern.

Vor jedem Start in eine Kletteroute ist der Partnercheck durchzuführen (Kontrolle des richtigen Anseilens mit den richtigen Knoten). Soloklettern ist strengstens verboten.

Es ist die volle Aufmerksamkeit dem Sichern und Klettern zu widmen. Keine Ablenkung durch Gespräche, Telefonate etc. Alle Benutzer nehmen Rücksicht aufeinander und unterlassen alles, was Dritte oder sie selbst gefährden könnte.

Seileinzugsgeräte (auch auto belay, Toppas oder Trublue genannt) dürfen nur nach Einweisung und nur mit der dafür vorgesehenen Verbindung verwendet werden. Es müssen die dafür vorgesehenen Schraubkarabiner in den Sicherungsring des Klettergurtes eingehängt werden. Niemals am eigenen Sicherungskarabiner einhängen!

Während des Abseilvorganges lässt sich das Seileinzugsgerät nicht stoppen, weswegen der Abseilvorgang ohne Behinderung möglich sein muss. Das Seileinzugsgerät muss vor jeder Benützung auf den spürbaren Seileinzug bzw. den Bremswiderstand des Seils getestet werden. Es ist nur eine Person pro Gerät zulässig. Das Seileinzugsgerät darf nicht überklettert werden. Übermässige Querbewegungen und Hineinspringen in das Sicherungsseil sind verboten! Das Sicherungsseil darf nicht über Kanten laufen oder umgelenkt werden. Im Aufstiegs- und Abseilbereich dürfen sich keine Gegenstände, Personen oder sonstige Verhakungs- oder Behinderungsmöglichkeiten befinden. Bei einer Störung muss der Betrieb sofort eingestellt und das Hallenpersonal informiert werden.